REACH - Vorregistrierung / SVHC-Stoffe

REACH / SVHC

ROKO Kunststoffe GmbH & Co KG verpflichtet sich zur Verbesserung und zum Erhalt der Gesundheit und Sicherheit aller, die mit Kunststoffen arbeiten.
Die europäische Verordnung über die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACH) fordert, dass alle Stoffe, die in Mengen von mindestens 1 Tonne/Jahr in der EU hergestellt und/oder importiert werden, unter REACH registriert werden müssen.

Darüber hinaus gibt es eine Liste von Stoffen mit besonders hohem Gefährdungspotenzial (Substances of Very High Concern, SVHC) – bestimmte chemische Stoffe, die nur mit spezieller Zulassung in Mengen von ? 0,1 Gew.-% verwendet oder vermarktet werden dürfen.

Das Verständnis der Risiken chemischer Substanzen sorgt für eine sicherere Umgebung und eine bessere Kommunikation über die gesamte Lieferkette hinweg.

Im Oktober 2008 hat die ECHA die Candidate List of substances of Very High Concern (SVHC) Annex XV reports to be commented by Interested parties - update from 16.01.2020 veröffentlicht.

Unter http://echa.europa.eu/web/guest/candidate-list-table erhalten Sie im Internet weitere Angaben.


Konformitätserklärung REACH:

Wir sind im Sinne der REACH-Verordnung ein sogenannter „Nachgeschalteter Anwender“, da wir Chemikalien weder herstellen noch importieren.
Die von uns hergestellten Schweisszusätze (Schweissdrähte) sind Zubereitungen, die von uns nicht vorregistriert werden mussten.
Somit unterliegen wir weder Registrierungspflichten gem. REACH noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.
Zudem enthalten nach unserem Kenntnisstand, auf Basis der Informationen unserer Lieferanten, unsere Produkte derzeit keine Stoffe oberhalb 0,1 Masse-%, die in der sogenannten „Kandidatenliste“ gemäß Artikel 59 (1, 10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („REACH“) aufgeführt sind.

Um die Lieferkette abzusichern und im Interesse höchster Produktsicherheit fordern und verfolgen wir die Umsetzung von REACH auch auf Seite unserer Lieferanten. Die Zusicherung der REACH Konformität ist Teil unserer Lieferantenqualifikation.

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir diese Seite aktualisieren.

Mainz, den 20.11.2020